Häufig berichten Arbeitssuchende, dass ihre Umschulung aufgrund ihres Alters nicht bewilligt wurde. So knapp die Begründung für eine Ablehnung klingen mag: Sie ist meist das Resultat einer Abwägung unterschiedlicher Faktoren. Denn eine rechtliche Altersgrenze für Umschulungen gibt es nicht, sagt Thomas Sonnenschein, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Im Interview klärt er alle wichtigen Fragen zum Thema.

Portrait des Rechtsanwalt Thomas Sonnenschein.
Rechtsanwalt Thomas Sonnenschein

Herr Sonnenschein, gibt es rechtlich gesehen eine Altersgrenze für Umschulungen?

Umschulungsmaßnahmen außerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses unterliegen dem Berufsbildungsgesetz. Die Umschulung ist darin aber wesentlich weniger genau geregelt als die Erstausbildung. Eine berufliche Umschulung soll zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen, also wurde zuvor bereits ein Beruf ausgeübt. Eine Altersgrenze für Umschulungsmaßnahmen gibt es jedoch nicht, eine Umschulung ist daher auch mit 50 Jahren oder darüber hinaus möglich. Allerdings muss man der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter plausibel machen, dass man den gewünschten Beruf auch bis zur gesetzlichen Altersgrenze ausüben kann.

Was können Gründe für eine Ablehnung einer Umschulungen sein?

Wird ein Antrag abgelehnt, schätzt der Förderträger — etwa das Jobcenter oder die Arbeitsagentur — die Möglichkeit, in dem angestrebten Beruf eine Anstellung zu finden, vermutlich als zu gering ein. Diese Einschätzung setzt sich meist aus mehreren Aspekten zusammen: Wie gut bauen der gelernte Beruf und die angestrebte Umschulung inhaltlich aufeinander auf? Ist die Nachfrage — im Sinne von Jobangeboten — auf dem ersten Arbeitsmarkt hoch genug? Kann sichergestellt werden,dass jemand in fortgeschrittenem Alter längere Zeit in diesem Beruf arbeiten kann und schnell eine Anstellung findet, ohne dass weitere Umschulungsmaßnahmen nötig werden?

Tipp: Förderträger sind nicht zur Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen verpflichtet. Behalten Sie also den aktuellen Stellenmarkt im Blick. Welche Fachkräfte sind aktuell gefragt? Zudem ist jede berufliche Situation individuell. Deshalb ist es hilfreich, die persönliche Motivation für den Berufswechsel mit gut recherchierten Fakten zu unterlegen.

Wie kann man seine Chancen auf die Finanzierung einer Umschulung erhöhen?

Die Finanzierung einer Umschulung durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit beruht auf einer Ermessensentscheidung. Es gibt keinen verpflichtenden Anspruch darauf. Sie müssen also zunächst erläutern und gegebenenfalls auch Nachweise vorlegen, weshalb Sie Ihre bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Überzeugen Sie das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit davon, dass durch die Umschulung eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet oder eine bestehende beendet wird. Gelingt Ihnen das, erhalten Sie neben den Leistungen für Ihren Lebensunterhalt auch die Lehrgangskosten. Entstehende Fahrtkosten, Kosten für eine auswärtige Unterkunft oder Kinderbetreuungskosten werden von Fall zu Fall übenommen.

Tipp: Wer eine Umschulungsfinanzierung beantragt, kann sich über die Jobbörse Kursnet oder andere Jobportale schon einmal einen Überblick über die Menge an Stellenangeboten im angestrebten Beruf verschaffen. Ideal ist es, dies bereits vor dem persönlichen Gespräch mit dem Sachbearbeiter zu tun.

Was kann man tun, wenn das Alter Grund für eine Ablehnung der Umschulung war?

Eine Ablehnung des Antrags aus Altersgründen würde ich nicht hinnehmen. Hier liegt insbesondere der Verdacht nahe, dass eine Diskriminierung wegen des Alters vorliegt. Legen Sie in diesem Fall Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid ein. Da es offiziell keine Altersgrenze für Umschulungen gibt ist anzunehmen, dass nicht das Alter, sondern andere Gründe ausschlaggebend für die Ablehnung der Förderung waren. Das können Zweifel daran sein, ob der angestrebte Beruf körperlich auf längere Zeit ausgeübt werden kann oder, dass eine schnelle Anstellung in diesem Beruf nicht sehr wahrscheinlich ist. In jedem Fall sollte man sich die Gründe für den Ablehnungsbescheid konkret erklären lassen. Ein schriftlicher Widerspruch wird vor allem dann relevant, wenn zwischenmenschliche Diskrepanzen, etwa mit dem Sachbearbeiter des Förderträgers, auftreten. Wer sich hier ungerecht behandelt fühlt und auch nach erneutem Nachfragen keine bessere Einsicht in die Gründe der Ablehnung erhält, kann sich außerdem externe Unterstützung holen.

Tipp: Die Ablehnung einer Umschulung aufgrund des Alters sollten Sie nicht hinnehmen. Lassen Sie sich die Gründe genau erklären und leiten Sie notfalls rechtliche Schritte ein.

Was, wenn persönliche Probleme mit dem Sachbearbeiter auftreten?

Probleme mit Sachbearbeitern beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit gibt es immer wieder. Manchmal stimmt die Chemie nicht, manchmal gehen die Auffassungen, was gut und sinnvoll ist, auseinander. Leider gibt es keine Möglichkeit, einen Sachbearbeiter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, wie dies bei Richtern oder Sachverständigen möglich ist. Hier hilft letztlich nur die Dienstaufsichtsbeschwerde an den Vorgesetzten. Ich will aber nicht verschweigen, dass auch hier die Erfolgsquote niedrig ist. Wenn der Sachbearbeiter die gewünschte Umschulung also partout nicht bewilligen will, wäre es in diesem Fall besser, sich einen Ablehnungsbescheid erteilen zu lassen und hiergegen in den Widerspruch zu gehen. Dazu können Sie sich natürlich beraten lassen. Rechtsanwälte, die sich mit dem Arbeits- und Sozialrecht beschäftigen, stehen hier gern zur Verfügung. Bei geringem Einkommen können Sie sich zuvor einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht ihres Wohnsitzes ausstellen lassen.

Tipp: Wenn sich der persönliche Verdacht bestätigt, dass zwischenmenschliche Diskrepanzen die Entscheidung über die eigene Förderungswürdigkeit beeinflusst haben, bieten Sozialverbände wie der VdK und der SoVD eine hilfreiche Beratung an.

Zusammengefasst: Was tun, wenn der eigene Antrag auf Förderung abgelehnt wurde?

  1. Ruhe bewahren. Versuchen Sie auf diplomatische Weise, ein Verständnis für die Gründe der Ablehnung bei Ihrem Sachbearbeiter einzuholen.
  2. Gehen Sie auf die angegebenen Gründe der Ablehnung ein, indem Sie relevante Fakten dazu recherchieren. Behalten Sie Folgendes dabei im Hinterkopf: Es gibt keine Altersgrenze für Umschulungen und Weiterbildungen. Wann der ideale Zeitpunkt für eine berufliche Veränderung gekommen ist, entscheiden Sie selbst. Im Falle einer körperlichen Einschränkung holen Sie weitere, stichfeste ärztliche Gutachten ein, die diese belegen.
  3. Tragen Sie Ihre überarbeiteten Argumente für Ihre persönliche Förderungswürdigkeit erneut bei ihrem Förderträger vor. Legen Sie im Zweifelsfall unter Einhaltung der gesetzlichen Frist (können Sie dem jeweiligen Schreiben entnehmen) Widerspruch gegen die Ablehnung ein.
  4. Im Falle persönlicher Diskrepanzen mit dem eigenen Sachbearbeiter: Legen Sie auch hier Widerspruch gegen die Ablehnung ein. Holen Sie sich externe Unterstützung, bei Sozialverbänden oder externen Beratern zum Sozial- und Arbeitsrecht.

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